Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV A 2 (früher BGV A 2)
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet Ihre Mitarbeiter gegen Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind unter Anderen das Sozialgesetzbuch VII, Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz.
Dies wird zum Beispiel durch Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und Unterweisungen gewährleistet. Weiterhin müssen Erste Hilfe, Brandschutz und der verantwortungsvolle Umgang mit Gefahrstoffen geregelt sein.
All dies muss durch geeignete Maßnahmen umgesetzt und die Wirksamkeit nachgewiesen werden. Dies erfordert eine umfangreiche Dokomentation, sowie Schulung und regelmäßige Weiterbildung der beauftragten Mitarbeiter.
Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und erfahrener Berater im Arbeitsschutzmanagement kann ich Sie in der Planung, Umsetzung und operativen Tätigkeiten unterstützen.
Ihre Vorteile:
- Mitarbeiterressourcen einsparen
- volle Kostenkontrolle
- unternehmensübergreifende Erfahrung nutzen
- Rechtssicherheit