Das Produkthaftungsgesetz bürdet dem Hersteller eine hohe Verantwortung auf. Im Schadensfall aber ist die Haftung des Herstellers u.a. ausgeschlossen, „wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als es der Hersteller in den Verkehr brachte, oder wenn der Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, an dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte“, so der Gesetzestext. Der Hersteller ist dabei zum Nachweis verpflichtet, dass der Fehler bei der Auslieferung des Produktes nicht vorhanden war bzw. nicht gefunden werden konnte. Das gelingt ihm am besten mit einem gut dokumentierten, wirkungsvollen QM-System. Dieses ist somit ein guter Trumpf auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.